FAQ
Hier finden Sie Antworten
auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Ja, bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter 0234 / 298 33 – 300 oder per Mail an heimaufnahme@joseph-bochum.de.
Es gibt keine festen Besuchszeiten. Wir bitten Sie, sich den Gewohnheiten Ihres Angehörigen anzupassen. Sofern Sie außerhalb der Türöffnungszeiten kommen, bitten wir Sie zu klingeln.
- Vollmacht/Betreuungsurkunde
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Bescheinigung „Frei von ansteckenden Krankheiten“ (wird entweder vom Hausarzt oder bei stationärer Behandlung durch das Krankenhaus ausgestellt)
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Aktuelle Rentenbescheide und/oder Kontoauszüge über die vorhandenen Renteneingänge
- Neuer Bescheid der Pflegekasse über einen Pflegegradwechsel
- Neues Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
- Neue Bescheide über Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld vom Sozialamt
- Gesundheitskarte
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis
- Was muss ich tun, wenn ich die Heimkosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen kann?
Wenn die Renten zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen und das Vermögen unter der Schonbetragsgrenze liegt, muss ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
- Über welche Höhe darf eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden?
Sofern ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden muss, ist eine Bestattungsvorsorge in Höhe von 6.000,00 € zusätzlich zum Schonbetrag geschützt.
- Muss ich Unterhalt für meinen Ehemann / meine Ehefrau leisten?
Sofern ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt wurde, ist in der Regel ein Unterhalt in Höhe von 40 % des monatlichen Einkommens beider Ehepartner an die Einrichtung zu zahlen. Das Sozialamt rechnet bei Erstellung der Kostenzusage den Unterhalt verbindlich aus, etwaige Überzahlungen werden von uns zurückerstattet.
- Wie werden die Heimkosten abgerechnet?
Wir stellen unsere Rechnungen im Nachhinein, das heißt die Rechnung für z. B. Januar erhalten Sie Anfang Februar.
Die Webseite des St. Johannes-Stift wurde von der kreativen Agentur DANIEL OLSZEWSKI erstellt. Die Agentur bietet umfassende Werbedienstleistungen an und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Branche. Sie produziert Werbefilme mit eigenem Equipment und Software. Dabei nutzen wir modernste Programme wie Final Cut X, Photoshop und Adobe Illustrator.
Angebotsübersicht:
– Erstellung und Pflege von Webseiten
– Produktion von Werbefilmen und Imagevideos
– Gestaltung von Logos, Broschüren und Flyern
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Management und Online-Marketing
Die Preise sind sehr wettbewerbsfähig und bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kontaktieren Sie:
Daniel Olszewski
E-Mail: box@danielolszewski.com
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Es gibt keine festen Besuchszeiten. Wir bitten Sie, sich den Gewohnheiten Ihres Angehörigen anzupassen. Sofern Sie außerhalb der Türöffnungszeiten kommen, bitten wir Sie zu klingeln.
- Vollmacht/Betreuungsurkunde
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Bescheinigung „Frei von ansteckenden Krankheiten“ (wird entweder vom Hausarzt oder bei stationärer Behandlung durch das Krankenhaus ausgestellt)
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Aktuelle Rentenbescheide und/oder Kontoauszüge über die vorhandenen Renteneingänge
- Neuer Bescheid der Pflegekasse über einen Pflegegradwechsel
- Neues Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
- Neue Bescheide über Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld vom Sozialamt
- Gesundheitskarte
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis
- Was muss ich tun, wenn ich die Heimkosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen kann?
Wenn die Renten zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen und das Vermögen unter der Schonbetragsgrenze liegt, muss ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
- Über welche Höhe darf eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden?
Sofern ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden muss, ist eine Bestattungsvorsorge in Höhe von 6.000,00 € zusätzlich zum Schonbetrag geschützt.
- Muss ich Unterhalt für meinen Ehemann / meine Ehefrau leisten?
Sofern ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt wurde, ist in der Regel ein Unterhalt in Höhe von 40 % des monatlichen Einkommens beider Ehepartner an die Einrichtung zu zahlen. Das Sozialamt rechnet bei Erstellung der Kostenzusage den Unterhalt verbindlich aus, etwaige Überzahlungen werden von uns zurückerstattet.
- Wie werden die Heimkosten abgerechnet?
Wir stellen unsere Rechnungen im Nachhinein, das heißt die Rechnung für z. B. Januar erhalten Sie Anfang Februar.
Die Webseite des St. Johannes-Stift wurde von der kreativen Agentur DANIEL OLSZEWSKI erstellt. Die Agentur bietet umfassende Werbedienstleistungen an und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Branche. Sie produziert Werbefilme mit eigenem Equipment und Software. Dabei nutzen wir modernste Programme wie Final Cut X, Photoshop und Adobe Illustrator.
Angebotsübersicht:
– Erstellung und Pflege von Webseiten
– Produktion von Werbefilmen und Imagevideos
– Gestaltung von Logos, Broschüren und Flyern
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Management und Online-Marketing
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Daniel Olszewski
E-Mail: box@danielolszewski.com